Finanzbuchhaltung.

Jeder Kaufmann ist gesetzlich zur Buchführung verpflichtet. Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung müssen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens übersichtlich aufgeführt sein. Die Finanzbuchhaltung muss den jeweiligen Stand / Veränderungen des Anlage- und Umlaufvermögens sowie des Eigen- und Fremdkapitals aufzeichnen. Die Bücher müssen fortlaufend und systematisch geführt werden. Die Finanzbuchhaltung bildet die Grundlage für die Entwicklung der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Sie muss nach festgelegten handels- und steuerrechtlichen Vorschriften geführt werden.

Gern übernehmen wir die konkrete Beratung und Durchführung im Bereich Finanzbuchhaltung – stets unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens, evtl. Risiken und der künftigen Entwicklungsprognosen.

  • Kontierung, Eingabe, Auswertung und Kontrolle
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Offene-Posten-Buchführung
  • Kostenrechnung
  • Liquiditätsrechnung
  • Organisation der Finanzbuchhaltung bei externen Softwareanbietern
  • Anlagenbuchführung

 

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