Gehalts/Lohnbuchhaltung.

Jeder Arbeitnehmer eines Unternehmens wird für seine Arbeitsleistung vergütet. Löhne und Gehälter werden beim Arbeitgeber als gewinnmindernder Aufwand behandelt, beim Arbeitnehmer stellen sie das Einkommen dar.

Im Arbeitsvertrag wird der Bruttolohn/Bruttogehalt vereinbart. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, vom Bruttolohn bestimmte Abzüge vorzunehmen und für den Arbeitnehmer abzuführen. Der Arbeitgeber haftet persönlich für die ordnungsgemäße Ausführung dieser Vorgänge. Der Bruttolohn/Bruttogehalt beinhaltet verschiedene Aspekte. Neben dem reinen Arbeitsentgelt zählen zum Lohn/Gehalt auch noch zusätzliche Leistungen, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zahlen kann, wie zum Beispiel Grundlohn/Grundgehalt, Zulagen, Zuschläge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc.

Unsere qualifizierten Mitarbeiter entlasten und beraten Sie bei der Gehalts- und Lohnbuchhaltung in Ihrem Unternehmen bzw. in Ihrer Praxis.

  • komplette Abwicklung über EDV incl. Personalstatistik, Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Innovative Beratung
  • Betreuung bei Lohnsteuerprüfungen
  • Archivierung der Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
  • Beratung zu Betrieblicher Altersversorgung
  • Beratung zu Arbeitszeitkonten-Modellen

 

This is a unique website which will require a more modern browser to work! Please upgrade today!